Veranstaltung: | Herbst-Landesmitgliederversammlung in Magdeburg |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 28.10.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.10.2022, 19:15 |
S2: Änderungen zu Finanzen der Ortsgruppen
Antragstext
Änderung Satzung
§9 Ortsgruppen
3. [neu] Die Ortsgruppen regeln in ihrer Satzung, ob sie selbst finanzautonom
agieren oder sich finanziell dem Landesverband eingliedern. Im zweiten Fall
bekommen die Ortsgruppen über den Haushaltsplan ein Budget zur
eigenverantwortlichen Verwendung, wenn sie dem Landesvorstand ein kurzes
Haushaltskonzept vorlegen. Bei der Verteilung des Zuschusses an die Ortsgruppen,
wird den Ortsgruppen ein Mitspracherecht eingeräumt, das in der Finanzordnung
geregt wird.
Änderung Finanzordnung
§2 Haushalt
(2) [neu] Im Haushaltsplan ist für die einzelnen Ortsgruppen ein Zuschuss
eingeplant, wenn diese dem Landesvorstand ein kurzes Haushaltskonzept vorlegen.
Vor der Einreichung des Haushaltsplans, findet eine gemeinsamen
Finanzbesprechung zwischen Ortsvorstandsmitgliedern, Schatzmeister*in und
weiteren Landesvorstandsmitgliedern statt. In dieser wird über die Verteilung
des Zuschusses an die Ortsgruppen verhandelt.
Begründung
Mit einem Beschluss des Bundeskongress zur Strukturreform wurde den Ortsgruppen Finanzautonomie eingeräumt. Diese verankern wir hiermit in unserer Satzung. Da die Finanzautonomie mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden ist, ermöglichen wir den Ortsgruppen auch in Zukunft sich finanziell in den Landesverband einzugliedern und ein eigenverantwortlich verwaltetes Budget zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Die Höhe des Zuschusses an die Ortsgruppen durch den Landesverband soll in Zukunft an ein kurzes Haushaltskonzept dieser geknüpft werden. In diesem Jahr hat sich gezeigt, dass der im Haushaltsplan des Landesverbands vorgesehene Zuschuss insbesondere für größere Ortsgruppen nicht ausreicht und diese leicht den Überblick über ihre Finanzen verlieren können. Ein vorgelegtes Konzept soll in Zukunft dabei helfen, eine passende Summe vergeben zu können, die sinnvoll eingesetzt wird. Weiterhin hilft es den Ortsgruppen dabei, ihre Finanzen zu strukturieren. Dabei wird natürlich berücksichtigt, dass sich in Ortsgruppen schnell Veränderungen einstellen können.
Die Zuschüsse an die Ortsgruppen betragen ca. 50% der Ausgaben für Bildungsarbeit und Aktionen des Landesverbands. Um dieser Stellung gerecht zu werden, sollen die Ortsgruppen ein Mitspracherecht bei der Verteilung der Zuschüsse bekommen. Dieses wird durch eine Finanzbesprechung umgesetzt, in der gemeinsam über die Verteilung diskutiert wird und möglichst ein Konsens gefunden wird.
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